-
Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.
Gewährleistung und Garantie
Wird in der Artikelbeschreibung eine Garantie ausgewiesen, bleiben Ihre gesetzlichen Mängelrechte uns gegenüber hiervon unberührt. Die gesetzliche Mängelhaftung gilt dessen unbeschadet. Den Inhalt der jeweiligen Herstellergarantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, können Sie hier bezogen auf die einzelnen Hersteller einsehen.
Sie haben beim Fachhändler gekauft. Sollte es Reklamationsgründe geben, wenden Sie sich direkt an uns. Wir veranlassen alles Nötige, um den Ausfall der Maschine und den Ärger so gering wie möglich zu halten.
Es folgen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller:
Metabo
Garantieerklärung
A. Allgemeine Garantiebedingungen
Metabo gewährt für all seine Produkte eine Herstellergarantie nach den Gesetzen des jeweiligen Landes für den Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Verkaufsdatum der Maschine an den Endverbraucher. Zusätzlich erhalten Käufer eines Kompressors 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung des Druckluft-Kessels.
B. 3 Jahre Akkupack-Garantie
Auf Akkupacks gewährt Metabo eine Herstellergarantie von 3 Jahren (Metabo 3 Jahre Akkupack-Garantie) ohne Beschränkung der Ladezyklen, beginnend mit dem Verkaufsdatum des Akkupacks an den Endverbraucher.
C. XXL Garantiebedingungen
Neben den vorbenannten Garantieerklärungen gibt Metabo eine Herstellergarantie auf seine Produkte, beginnend mit dem Kaufdatum des Endverbrauchers für den Zeitraum von insgesamt 3 Jahren. Diese Garantieverlängerung können Sie in Anspruch nehmen, indem Sie ihr Metabo-Produkt bis spätestens vier Wochen nach dem Kauf online unter www.metabo-service.com registrieren. Die Registrierung kann sowohl vom Fachhändler als auch vom Käufer selbst durchgeführt werden. Am Ende des Registrierungsprozesses gelangen Sie zu Ihrem XXL Garantiezertifikat. Dieses Zertifikat dient als XXL Garantiebestätigung. Die Garantieverlängerung ist immer maschinenbezogen, d.h. jede gekaufte Maschine muss als XXL Maschine registriert sein.
D. Garantieausschluss
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere unsachgemäße Anwendungen (z.B. Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen), Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder Fremdkörper (z.B. Sand oder Steine), Schäden durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart oder Nichtbeachtung der Aufbauanleitung) oder normaler Verschleiß. Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Maschinen und Zubehör.
E. Inanspruchnahme der Garantieleistungen und ergänzende Regelungen
a) Die vorbenannten Garantieerklärungen erstrecken sich ausschließlich auf Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Akkus sowie die Mangelfreiheit von Werkstoffen, wie Kunststoffen und Metall.
b) Im Garantiefall trägt die Metabowerke GmbH die Nacherfüllungs-/Reparatur- und Transportkosten. Nach der freien Wahl der Metabowerke GmbH wird entweder eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch des Gerätes im Garantiefall durchgeführt.
c) Die Garantie gilt jeweils für das Land, in dem das Metabo-Produkt erworben wurde.
d) Die hier benannten Garantieleistungen gelten zusätzlich zu den sonstigen Rechten des Käufers/Endverbrauchers. Der Garantienehmer hat unbeschadet dieser Garantie die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere Gewährleistungsrechte oder Produkthaftung. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden von dieser Garantie nicht eingeschränkt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie.
e) Der Käufer ist nicht befugt, seine Rechte aus der Metabo-Garantie and Dritte abzutreten.
f) Die Rechte aus dieser Garantieerklärung können gegenüber der Metabowerke GmbH, Metabo-Alle 1 in 72622 Nürtingen www.metabo.com schriftlich, per Mail oder telefonisch geltend gemacht werden. Weiter Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie unter www.metabo-service.com.
g) Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum beizufügen. Zusätzlich ist bei der Geltendmachung eines Garantieanspruches aus der XXL Garantie, das XXL Garantiezertifikat zusammen mit dem Original Verkaufsbeleg/Kassenbon und dem defekten Gerät an Ihr Metabo Service Center zu versenden.
Makita
Makita Garantie-Bedingungen in Deutschland
Jedes Makita-Werkzeug (Makita, Dolmar, maktec und Makita-mt-) unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der Makita-Qualitätssicherung. Makita gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichenGewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie.
Für alle Geräte mit CE-Kennzeichen, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Deutschland gehören, gilt: Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Kaufdatum für gewerbliche Nutzer und 24 Monate für private Verbraucher. Innerhalb dieser Zeit übernimmt die Makita Werkzeug GmbH im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung und den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.
Ausgeschlossen von Garantieleistungen sind Schäden aufgrund von unsachgemäßer Anwendung durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, aufgrund von zweckentfremdetem Einsatz oder Benutzung von ungeeignetem Zubehör. Ebenso wenig erfolgen Leistungen bei Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart oder Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz oder Schlag.
Normale Abnutzung bzw. gebrauchsbedingter Verschleiß an Bauteilen, z.B. Kohlebürsten, Kugellager, Kupplung,Schalter, Kabel, Dichtungen, Sägeketten, Sägeschienen ist nicht Gegenstand der Garantie. Demontierte, teilweise demontierte und/oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von der Garantieleistung ausgeschlossen wie Geräte, an denen von nicht autorisierten Personen Reparaturversuche durchgeführt wurden.
Leistungen der verlängerten Garantie werden ausschließlich von der Makita Werkzeug GmbH selbst erbracht. Die Garantiefrist wird durch eine erbrachte Garantieleistung weder verlängert noch erneuert. Im Garantiefall ist das betroffene Elektrowerkzeug oder der betroffene Akku zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs (mit Produktbezeichnung und Kaufdatum) und dem Garantie-Zertifikat vollständig in einer geeigneten Versandverpackung an die Makita Werkzeug GmbH nach Ratingen einzusenden. Die Daten in beiden Dokumentenmüssen übereinstimmen.
Verlängerung der Elektrowerkzeug-Garantie auf drei Jahre für Maschinen der Marken Makita, Dolmar, maktec und Makita-mt-
Diesen Service der Garantie-Verlängerung bieten wir nur für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland.
Für die in Deutschland beim Makita- bzw. Dolmar-Fachhändler gekauften Elektrowerkzeuge der oben genannten Marken, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Deutschland gehören, (ausgenommen Akku-Drehmoment-Abschaltschrauber, Akkus, Ladegeräte und Akku-Lampen) verlängert sich diese Garantie auf drei Jahre, wenn der Käufer dieses Gerät innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet unter www.makita.de oder www.dolmar.de registriert. Zur Bestätigung der Registrierung erhält er ein Garantie-Zertifikat, das er sofort ausdrucken oder downloaden muss. Der Käufer muss für eine Registrierung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein.
Verlängerung der Li-Ionen Akkus-Garantie auf zwei Jahre für Akkus der Marken Makita, Dolmar, maktec und Makita-mt-
Diesen Service der Garantie-Verlängerung bieten wir nur für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland. Für die in Deutschland beim Makita- bzw. Dolmar-Fachhändler gekauften Li-Ionen Akkus der oben genannten Marken, die zum Sortiment der Makita Werkzeug GmbH Deutschland gehören, verlängert sich diese Garantie auf zwei Jahre, wenn der Käufer diesen Akku innerhalb von 4 Wochen nach dem Kaufdatum im Internet unter www.makita.de oder www.dolmar.de registriert.
Zur Bestätigung der Registrierung erhält er ein Garantie-Zertifikat, das er sofort ausdrucken oder downloaden muss. Der Käufer muss für eine Registrierung mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein. Ausgenommen von dieser Garantie-Verlängerung sind sämtliche Akkus, die nicht mit der Li-Ionen-Technik arbeiten.
Makita Werkzeug GmbH, Makita-Platz 1, 40885 Ratingen
Menzer
Garantiebedingungen der MENZER GmbH
Allgemeine Bedingungen
Diese Garantiebedingungen gelten für von Verbrauchern oder Unternehmern innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz erworbene Elektrowerkzeuge (nachfolgend „Geräte“ genannt) der MENZER GmbH, Straße des 17. Juni 4, 04425 Taucha, Deutschland (nachfolgend „MENZER“ genannt). Diese Bedingungen gelten als verbindlich vereinbart, solange sie nicht durch neue Bedingungen ersetzt werden.
Mit diesen Garantiebedingungen räumt MENZER dem Käufer zusätzliche Rechte ein, die neben den vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Mit den nachstehenden Regelungen ist eine Abbedingung, Einschränkung oder sonstige Änderung der vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nicht verbunden. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer ein MENZER Gerät als erster Verbraucher oder Unternehmer von einem Händler oder MENZER Vertragspartner erworben hat.
Allgemeine Garantiebedingungen
MENZER garantiert, dass MENZER Geräte keine Material- oder Fertigungsfehler aufweisen. Sollte ein Fall eintreten, in dem dies nicht so ist, nimmt MENZER im Rahmen der Herstellergarantie eine kostenlose Reparatur bzw. einen kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder des gesamten Geräts vor. Weitergehende Ansprüche sind – soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen.
Eine Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht.
Die MENZER Herstellergarantie wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt wurde.
Ein Garantieanspruch erstreckt sich nur auf die bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts, ausgeschlossen sind insbesondere:
- Teile, die einem betriebsbedingten Verschleiß unterliegen - Mängel aufgrund unsachgemäßer Anwendung o. Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Demontierte Elektrowerkzeuge
- Schäden durch Überlastung des Elektrowerkzeugs
- Schäden aus der Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten Zubehörteilen
- Schäden, die durch das Elektrowerkzeug verursacht werden
- Schäden durch Gewaltanwendung
- Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung oder Instandsetzung seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung bzw. von Fremdkörpern
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von MENZER-Servicewerkstätten durchgeführt werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Garantie.
Für die Durchführung von Reparaturen gelten die Instandsetzungsbedingungen der MENZER GmbH.
Garantiebedingungen BASE-LINE-Geräte
Für Geräte der BASE-LINE gewährt MENZER eine 2-jährige, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung eine 1-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Gewerblichen Maschinenverleihern gewährt MENZER keine Garantie.
Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.
Garantiebedingungen PRO-LINE-Geräte
Für Geräte der PRO-LINE gewährt MENZER grundsätzlich eine 2-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Weiterhin haben Käufer aus der Europäischen Union sowie der Schweiz die Möglichkeit, für PRO-LINE-Geräte, die ab dem 01.01.2015 gekauft wurden, eine Verlängerung der Garantiezeit auf insgesamt 3 Jahre zu erhalten.
Voraussetzung für eine Verlängerung der Garantiezeit ist eine Online-Registrierung des Geräts auf www.menzer-tools.com innerhalb von spätestens 4 Wochen nach dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine Bestätigung der Garantieverlängerung in elektronischer Form.
Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand zusammen mit der Bestätigung der Garantieverlängerung und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist der Sitz von MENZER ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Bosch
Bosch Herstellergarantie
Alle Bosch-Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und -Messwerkzeuge werden sorgfältig geprüft, getestet und unterliegen den strengen Kontrollen der Bosch-Qualitätssicherung. Bosch gibt daher eine Garantie für Bosch Elektrowerkzeuge, -Druckluftwerkzeuge und -Messwerkzeuge.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Für diese Werkzeuge leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1.
Wir leisten Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen (Nr. 2 – 7) durch kostenlose Behebung der Mängel am Werkzeug, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
2.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleich- zusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Für alle ab 01.01.2017 gekauften, gewerblichen, blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge (mit Ausnahme von Hochfrequenz-Werkzeugen, Industrie-Akku-Schraubern und Druckluftwerkzeugen) verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate, wenn der Käufer diese Werkzeuge innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registriert.
Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitgelieferte Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.bosch-pt.com/warranty erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungsbeleg, der sofort ausgedruckt werden muss, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt.
3.
Von der Garantie ausgenommen sind:
Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind.
Mängel am Werkzeug, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
Mängel am Werkzeug, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind.
Werkzeuge, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs unerheblich sind.
Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Werkzeug nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Werkzeug (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in unser Eigentum über.
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Bei Inanspruchnahme der 36-monatigen Garantiezeit aufgrund der oben genannten Registrierung ist zusätzlich der Registrierungsbeleg vorzulegen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.
Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Werkzeug werden durch unsere Garantie nicht begründet.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Werkzeug weder verlängert noch erneuert. Obige Garantien gelten für Werkzeuge, die in Europa gekauft und dort verwendet werden. Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Robert Bosch Power Tools GmbH, 70538 Stuttgart, Germany